Bei Zahlungen stets die Bestellnummer angeben,sonst können wir diese nicht zuordnen!

Impressum

Vielen Dank für Ihren Besuch auf unserer Webseite safety-first-team.de.

Haben Sie fragen in Bezug auf unsere Trainingsangebote, dann wenden Sie sich bitte an Frank Grünewald unter der Telefonnummer: 0176 41881256

Verantwortlicher

  • Motorradfahrer-Ruhrgebiet e.V
  • Oliver Moritz
  • Hunsrückstraße 108
  • 46047 Oberhausen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1.0 Abschluss des Vertrages

1.1 Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Vertrages verbindlich an.

1.2 Ihre Anmeldung muss mit dem vorgesehenen Formular bzw. Email an den Veranstalter schriftlich erfolgen.

1.3 Der Vertrag kommt mit unserer Annahme, die keiner bestimmten Form bedarf, zustande. Bei Vertragsabschluss oder unmittelbar danach erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung bzw. Rechnung.

1.4 Telefonische Umbuchungen und kurzfristige Anmeldungen sind verpflichtend und nur bei schriftlicher Bestätigung des Kunden rechtsgültig. Bei Nichterscheinen wird die gesamte Kursgebühr berechnet.

2.0 Bezahlung

2.1 Bei Vertragsabschluss wird die volle Teilnehmergebühr fällig.

2.2 Die Bezahlung der Kursgebühr kann mittels Gutschein oder per Überweisung erfolgen.

2.3 Bei Nichtzahlung können wir Ihnen eine Nachfrist setzen. Haben Sie auch innerhalb dieser Nachfrist nicht bezahlt, können wir Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

3.0 Leistungen / Preise

3.1 Für die vertraglichen Leistungen gelten die Beschreibungen und Preisangaben auf der Internetseite. Diese sind für uns bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen Programmänderungen vorzunehmen. Ein Vertragsabschluss unter anderen Bedingungen ist nicht möglich.

4.0 Leistungsänderungen

4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur möglich, soweit sie nicht erheblich sind und das Gesamtkonzept der Veranstaltung nicht beeinträchtigen.

4.2 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

4.3 Wir werden Sie über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Ggf. bieten wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt an.

5.0 Teilnahmebedingungen

5.1 Jeder Teilnehmer muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein und auf Verlangen den entsprechenden Führerschein vorweisen. Am Fahrsicherheits-Training kann nur teilnehmen, wer voll
fahrtüchtig ist. Jede Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit, insbesondere durch Alkohol oder Medikamente, führt zum Ausschluss vom Training. Ein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnehmergebühr besteht in einem solchen Fall nicht.

5.2 Das Fahrzeug des Teilnehmers muss ordnungsgemäß zugelassen und versichert sein, sowie sich in einem verkehrssicheren und vorschriftsmäßigen Zustand befinden.

5.3 Die Teilnahme am Training ist nur mit ordnungsgemäßer, handelsüblicher Motorrad-Schutzkleidung (Helm, Handschuhe, Stiefel, geeignete Jacke, Hose oder Kombi mit Protektoren) möglich. Knöchelhohe Turnschuhe oder fingerfreie Handschuhe sind für uns keine ausreichende Schutzkleidung. Im Zweifelsfall können Empfehlungen und Mindestanforderungen beim SFT erfragt werden. Ferner muss insbesondere für das Kurventraining die Voraussetzung erfüllt sein, ein Basis- oder Intensivtraining (nicht älter als 2 Jahre) absolviert zu haben. Sollte die Voraussetzung nicht gegeben sein und wider besseren Wissens das Training trotzdem gebucht werden, wird der Veranstalter eine Stornogebühr in Höhe von 20,00€ berechnen und bei der Gutschrift in Abzug bringen.

5.4 Sollte die Schutzkleidung unseren Ansprüchen nicht genügen, wird das SFT die Teilnahme untersagen. Eine Erstattung der Teilnahmegebühr ist hier ausgeschlossen.

5.5 Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Weisungen des Moderators zu befolgen. Bei wiederholten groben Verstößen gegen die Anordnungen des Trainers kann dieser den Teilnehmer vom Training ausschließen und vom Hausrecht Gebrauch machen. Ein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnehmergebühr besteht in einem solchen Fall nicht.

5.6 Fotos und Videos sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung der SFT-Moderatoren/Verantwortlichen und nur mit Sicherheitsunterweisung erlaubt. Insbesondere Gäste/ Besucher müssen davon unterrichtet werden. Sollten bei der Veranstaltung Fotos oder Filmaufnahmen der Teilnehmer gemacht werden, so zeigen diese sich durch die Anerkennung der allgemeinen Geschäftsbedingungen mit der Verwertung und Veröffentlichung dieser Aufnahmen durch den Veranstalter oder seiner Mitveranstalter einverstanden.

6.0 Rücktritt durch den Kunden, Ersatzpersonen

6.1 Sie können bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn von der Buchung zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden und dabei ist zu berücksichtigen, dass eine Bearbeitung nur werktags innerhalb unserer Geschäftszeiten möglich ist. Maßgebend für die Stornofrist, ist der Termin der erstgebuchten Leistung und der Eingang Ihrer schriftlichen Stornierung. Eine Stornierung oder auch das Verschieben des Termins, ist außerhalb der Frist nicht mehr möglich.

6.2 Stornoentgelt: Ein etwaiger Rücktritt von einer verbindlichen Anmeldung entbindet nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der Kursgebühr. Dies gilt auch für den Fall, wenn der Rücktritt aus einem Grund erfolgt (z. B. Krankheit oder Defekt am Fahrzeug), den der Teilnehmer/die Teilnehmerin nicht zu vertreten hat. Umbuchungen bis 6 Wochen vor dem Training sind einmalig kostenlos möglich. Bei Nichterscheinen wird die Teilnahmegebühr in vollem Umfang fällig, es sei denn, sie können eine Ersatzperson, die die jeweiligen Trainingsanforderungen erfüllt, stellen.

6.3 Ersatzpersonen: Bis zum Veranstaltungsbeginn können Sie sich bei der Veranstaltung durch Dritte ersetzen lassen. Wir können dem Wechsel in der Person des Teilnehmenden widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Trainingserfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

7.0 Haftungsverzicht

7.1 Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden.

7.2 Die Teilnehmer verzichten auf Ansprüche für jede Art von Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, gegenüber – dem Motorradfahrer-Ruhrgebiet e.V., dem Safety-First- Team, deren Beauftragten, ehren- und hauptamtlichen Mitarbeitern, den Veranstaltern, deren Beauftragten und Helfern, den Fahrern, Haltern und Fahrzeugeigentümern, die an der Veranstaltung teilnehmen, Behörden und irgendwelchen anderen Personen, die mit der Organisation in Verbindung stehen soweit der Unfall oder Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

7.3 Diese Vereinbarung wird mit Abgabe der Anmeldung an den Veranstalter allen Beteiligten gegenüber wirksam. Die Haftung des Veranstalters für von ihm oder seinen Beauftragten verschuldete Schäden beschränkt sich, außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, auf 3.000.000€ pauschal für Personen- und Sachschäden, 100.000€ für Vermögensschäden, 3.000.000€ USV-Basis 2-fach. max, Umweltrisiken 1-fach.

7.4 Die Teilnehmer verzichten außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gegenseitig auf Ersatz etwaiger Unfallschäden, soweit diese nicht durch irgendeine Versicherungsleistung auszugleichen sind. Während des Trainings dürfen sich aus Versicherungsgründen ausschließlich gemeldete Teilnehmer auf dem Gelände der Trainingsanlage aufhalten.

8.0 Datenschutz

8.1 Unsere Datenschutzerklärung ist Bestandteil des Vertrages und separat auf unserer Homepage vor Vertragsabschluss einzusehen!

9.0 Einwilligungserklärung für Fotoaufnahmen

9.1 Die Zustimmung der Einwilligungserklärung ist Bestandteil des Vertrages und separat auf unserer Homepage vor Vertragsabschluss einzusehen! Ggf. werden wir diese gesondert und schriftlich vor Trainingsbeginn einfordern.

10.0 Gerichtsstand

10.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Essen. Der Teilnehmer bestätigt bei seiner Anmeldung die Kenntnis aller Punkte der allgemeinen Geschäftsbedingungen und deren Anerkennung. Mit Eingang und Bestätigung der Nennung werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber allen Beteiligten wirksam.

11.0 Salvatorische Klausel

11.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder infolge Änderung der Gesetzeslage oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung oder auf andere Weise ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig werden oder weist dieser Vertrag Lücken auf, so sind sich die Parteien darüber einig, dass die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages davon unberührt und gültig bleiben. Für diesen Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt und von der anzunehmen ist, dass die Parteien sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit gekannt oder vorhergesehen hätten. Entsprechendes gilt, falls dieser Vertrag eine Lücke enthalten sollte.